Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen

Alle zwei Jahre sollte eine Gasanlage geprüft werden!

Bei einem Wohnmobil ist die Gasprüfung alle 2 Jahre Vorraussetzung für die HU Plakatte! Also ein erheblicher Mangel. Hier gilt: Keine Gasprüfung, keine Plakette. 

Bei einen Wohnwagen gilt dies jedoch nicht. Eine gültige Gasprüfung ist keine Voraussetzung für die Hauptuntersuchung. Die Prüfung sollte jedoch zur eigenen Sicherheit alle zwei Jahre durchgeführt werden.

 

Voraussetzung für eine Gasprüfung:

  • Die im Fahrzeug vorhandenen Gasgeräte müssen funktionieren
  • Schlauchleitungen und die Gasdruckregler dürfen nicht älter als 10 Jahre sein
  • Wir führen eine Sichtkontrolle der eingebauten Gasanlage durch (Abgasführungen der Gasgeräte wie Heizung, Boiler, Kühlschrank usw.) sowie des Gasflaschenkasten bzw. des Gastanks.
  • Prüfung der Zündsicherungen der einzelden Gasgeräte 
  • Brennprobe mit Sichtprüfung das Fammenbildes

 

Unsere Zeiten für die Prüfung:

Dienstags bis Freitags von 9 bis 17 Uhr
Samstags von 10 bis 12 Uhr.